Vom Tod eines Angehörigen
erfährt der Pfarrer meistens vom Bestattungsunternehmen. Jeder
Pfarrer ist aber auch bereit, den Sterbenden zu Hause zu begleiten.
Auch die Hospizgruppe Rödermark ist hier zu nennen, die Hilfe
bei der Begleitung eines Sterbenden anbietet. Es ist aber auch möglich,
den Pfarrer nach dem Eintreten des Todes darum zu bitten, den Segen
über dem Toten zu sprechen. Er wird dann gerne ins Trauerhaus
kommen.
Hat der Pfarrer vom Sterbefall erfahren, wird er sich umgehend mit
den Angehörigen in Verbindung setzen und einen Termin für
das Trauergespräch vereinbaren. In diesem Gespräch geht
es darum, die Trauerfeier vorzubereiten. Der Pfarrer wird nicht nur
nach dem Leben des Verstorbenen fragen, um die persönliche Ansprache
aufsetzen zu können, sondern auch auf den Ablauf und die Gestaltung
der Trauerfeier eingehen. Die Lieder sind meistens klassische Kirchenlieder,
die von der Orgel gespielt werden. Es kann aber auch auf Wunsch der
Angehörigen ein besonders passendes Lied per CD eingespielt werden.
Die kirchliche Bestattung ist dann möglich, wenn der Verstorbene
Mitglied der evangelischen Kirche war. Ist jemand ausgetreten und
hat es versäumt, - aus welchen Gründen auch immer - wieder
in die Kirche einzutreten, ist die kirchliche Bestattung trotzdem
möglich. Dem Pfarrer sind dann die Gründe für die Bitte
um kirchliche Bestattung zu schildern. Dieser muss dann, wie es die
Lebensordnung der evangelischen Kirche vorsieht, mit zwei Kirchenvorstehern
darüber beraten, ob die Bitte um kirchliche Bestattung zu gewähren
ist. Die besonderen Umstände des Todes sowie die Mitgliedschaft
der nächsten Angehörigen sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene im darauf folgenden Gottesdienst
in die Fürbitte der Gemeinde aufgenommen. Der Pfarrer ist auch
gerne bereit, die Angehörigen nach der Trauerfeier wieder zu
besuchen, um sie auch dann zu begleiten, wenn die Anteilnahme der
Umgebung abklingt.
Mehr zum Thema: http://www.ekhn.de/beratung/beerd.htm