Stiftung der

Evangelischen Kirchengemeinde

Ober-Roden

Kapital und Spenden zusammen:

aktuell (30.09.09):

52169,24

Herzlichen Dank!

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Steuervorteile im Überblick

 

Der Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass das eingebrachte Kapital vor jedem Zugriff geschützt ist und nicht aufgebraucht werden kann. Nur die Erträge können genutzt werden. In unserem Fall ergeben sich Zinserträge von 5% des Gesamtkapitals. 1,5% werden als Inflationsausgleich zurückgehalten, so dass der Stiftung jährlich 3,5% Prozent für die konkrete Arbeit zur Verfügung stehen.
Steuerliche Vorteile
Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend gemacht werden (§10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Für Unternehmen sind Beträge bis zu einer Höhe von 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig.
Zuwendungen an Stiftungen können bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Jahr steuerlich abgezogen werden (§10b Abs. 1a EStG). Zuwendungen, die das Stiftungskapital erhöhen können im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Jahren bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000.000,- Euro als Zuwendung abgesetzt werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Darüber hinaus gibt es noch weitere steuerliche Vorteile. So sind Stiftungen oder Zuwendung an eine bereits bestehende gemeinnützige steuerbegünstigte Stiftung schenkungsteuer- bzw. erbschaftsteuerfrei. Zudem erlischt die Steuerpflicht mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Erbe oder Beschenkter die durch die Erbschaft oder Schenkung erworbenen Gegenstände innerhalb von 24 Monaten einer Stiftung zuwendet.

Gerne informieren wir Sie genauer. Sprechen Sie uns an. Kontaktdaten finden Sie hier

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