Wiedereintritt

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen

  • Sie können Patin oder Pate werden

  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen

  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.

  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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