Kollekte

 
 
 
„Endlich kann ich meine Kollekte von der Steuer absetzen!“
Kollektenbons im Gemeindebüro erhältlich
Viele Gottesdienstbesucher finden es ungerecht, gerade auch bei größeren Summen, dass sie für ihre Spende keine Spendenbescheinigung bekommen.
Immer mehr Gemeinden in der hessisch-nassauischen Landeskirche führten oder führen deshalb Kollektenbons ein, so auch die Nachbargemeinde Eppertshausen. Es gibt sogar eine Gemeinde, die schon 20 Jahre lang Kollektenbons verkauft.
Gerade in einer Zeit, in der überall gespart werden muss, ist die Einführung von Kollektenbon eine pfiffige Idee.
Wie funktioniert nun das Ganze?
Im Gemeindebüro können die Kollektenbons in der gewünschten Staffelung gekauft werden: 
Zum Beispiel drei 10-Euro Bons und vier 5-Euro-Bons. Dafür erhält der Spender dann eine Bescheinigung über 50 Euro. Die Bons kann er dann nach dem Gottesdienst beliebig in die Kollekte geben. Beim Einsammeln muss sichergestellt sein, dass der Gottesdienstbesucher in aller Freiheit über seine Gaben entscheidet. Denn genau so werden Spenden definiert - als freie, unentgeltliche Gabe.
So hat der Gottesdienstbesucher eine Kollekte, die anonym in den Spendenkorb wandert, die mal höher, mal geringer ausfällt, ganz nach freiem Ermessen und je nach Spendenzweck.
Aber er hat auch einen Nachweis seiner Spende und somit eine Spendenbescheinigung, die ihm ermöglicht, diese Spende in seiner Steuererklärung anzugeben.
Die Kollektenbons können in einer Stückelung von zwei, fünf und zehn Euro im Gemeindebüro erworben werden. Die Spendenbescheinigung stellt dann der Kirchmeister aus.

Die aktuelle Kollekte ist im Gemeindebrief veröffentlicht.

 


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Letzte Aktualisierung: 26.Feb.2008 thb
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