wichtige
Fragen - kurz beantwortet
Mitgliedschaft
Woher hat die Kirche meine Adresse?
Was passiert mit meiner Kollekte?
Was geschieht mit meiner Kirchensteuer?
Meine Gemeinde
Welcher Pfarrer/welche Pfarrerin ist für mich
zuständig?
Kann ich die Gemeinde wechseln oder meine Zugehörigkeit
zu einer bestimmten erklären?
Wer bestimmt über das, was in meiner Gemeinde und
in der Kirche passiert?
Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer betreut mich,
wenn ich unterwegs bin oder ein besonderes Anliegen habe?
Wie kann ich aktiv in der Kirche mitwirken? Muss
ich dazu evangelisch sein?
Muss ich evangelisch sein, um hauptamtlich
in einer Einrichtung der evangelischen Kirche zu arbeiten?
Wie kann ich in die evangelische Kirche wiedereintreten
oder zu ihr übertreten?
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Welche Sakramente gibt es in der Evangelischen
Kirche?
Taufe
Welche Rechte erwerbe ich mit der Taufe?
Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?
Was bedeutet „Segnung" von Kindern?
Konfirmation
Was ist die Konfirmation und wer kann konfirmiert werden?
Wie kann ich mein Kind zur Konfirmation anmelden?
Welche Rechte erwerbe ich mit der Konfirmation?
Abendmahl
Wer kann am Abendmahl teilnehmen?
Hochzeit
Wer kann evangelisch heiraten?
Welche Aufgabe haben Trauzeugen?
Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?
Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst
aus?
Fotografieren
Darf ich fotografieren oder filmen?
Krankensalbung
Wer kann Krankensalbung erhalten?
Bestattung
Wer kann evangelisch bestattet werden?
Fragen
und Antworten
Woher hat die Kirche
meine Adresse?
Die Kirche erhält die Adressen ihrer Mitglieder über die Einwohnermeldeämter.
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz anmelden, sind Sie damit auch kirchlich
einer bestimmten Ortsgemeinde zugeordnet.
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Was
passiert mit meiner Kollekte?
Die Kirchensynode - quasi das Parlament der Kirche - beschließt
für jedes Jahr einen Kollektenplan. Dieser legt etwa die Hälfte
der sonntäglichen Gottesdienstkollekten als, Pflichtkollekten "für
gesamtkirchliche Aufgaben (z.B. BROT FÜR DIE WELT, Jugendarbeit,
Diakonisches Werk, Dritte-Welt-Arbeit, Missionswerke etc.) fest. Solche
Kollekten werden an den jeweiligen Sonntagen im gesamten Kirchengebiet
für den gleichen Zweck gesammelt. Der andere Teil der Kollekten
sind, freie Kollekten", über deren Verwendung die Kirchenvorstände
der einzelnen Gemeinden entscheiden.
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Was geschieht
mit meiner Kirchensteuer?
Von den Kirchensteuereinnahmen werden vor allem Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bezahlt, die für andere Menschen da sind. Rund
75 Prozent der Haushaltsmittel gehen in die Kosten für das Personal.
Das sind die Löhne für über 2.000 Pfarrerinnen und Pfarrer
und etwa 12.000 Angestellte. Auch die Diakonie und die Kindergärten
bekommen zum Beispiel Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln. Im diakonischen
Bereich sind 16.000 Menschen hauptamtlich beschäftigt. Insgesamt
schafft die Kirchensteuer eine solide Grundlage für vorausschauende
Finanzplanung. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die Kirchensteuer
übrigens als Spende absetzen.
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Welcher Pfarrer/welche
Pfarrerin ist für mich zuständig?
Sie können jeden Pfarrer/jede Pfarrerin ansprechen. Am naheliegendsten
ist es jedoch, sich an Ihre Gemeindepfarrerin oder Ihren Gemeindepfarrer
zu wenden. Mit der polizeilichen Meldung an Ihrem ersten Wohnsitz sind
Sie automatisch einer bestimmten Kirchengemeinde zugeordnet. Nach einem
Umzug brauchen Sie sich daher nicht bei einer neuen Gemeinde anzumelden,
wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.
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Kann ich die Gemeinde
wechseln oder meine Zugehörigkeit zu einer bestimmten erklären?
Die Zugehörigkeit zu einer anderen Kirchengemeinde können
Sie beantragen, indem Sie entweder der Gemeinde, zu der Sie aufgrund
ihres ersten Wohnsitzes gehören oder der Gemeinde, zu der Sie wechseln
möchten, eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Ihre Gemeindezugehörigkeit
ist wichtig, weil Sie dort zum Beispiel den Kirchenvorstand mitwählen
oder als Kandidat/Kandidatin aufgestellt werden können. Seelsorge
können Sie allerdings von jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer ganz
unabhängig von Ihrem Wohnort erhalten. Das gilt auch für Ihr
ehrenamtliches Engagement.
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Wer bestimmt über
das, was in meiner Gemeinde und in der Kirche passiert?
Kirche sind alle Mitglieder - also bestimmen auch alle mit. Zum Beispiel
durch Teilnahme an den Kirchenvorstandswahlen oder Mitsprache bei Gemeindeversammlungen.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsgremium einer Kirchengemeinde.
Bereits mit 14 Jahren können Gemeindeglieder wählen, wenn
sie konfirmiert sind, mit 18 Jahren als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt
werden. Die Kirchenvorstände wiederum entsenden Vertreterinnen
und Vertreter in die Dekanatssynoden, die mehrere Gemeinden umfassen.
Die Dekanatssynoden wählen Mitglieder in die Kirchensynode, die
über den Kurs und die Führungsspitze der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau (EKHN) entscheidet. Sie verabschiedet unter anderem
den jährlichen Haushalt und wählt den Kirchenpräsidenten
oder die Kirchenpräsidentin sowie die Pröpstinnen und Pröpste.
Alle Synoden tagen öffentlich; die „Laien" bilden gegenüber
den Pfarrerinnen und Pfarrern immer eine Mehrheit.
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Welche Pfarrerin oder
welcher Pfarrer betreut mich, wenn ich unterwegs bin oder ein besonderes
Anliegen habe?
In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt es eine Reihe
von Spezialpfarrämtern. Darunter fallen Pfarrerinnen und Pfarrer,
die ,,übergemeindlich" arbeiten und für spezielle Bereiche
zuständig sind wie etwa Seelsorge in Krankenhäusern, für
Behinderte, Gefangene, Polizei, Militär; Zivildienstleistende,
Studentinnen und Studenten und vieles mehr Auch am Flughafen, auf Messen
oder in Kurorten stehen Ihnen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung.
Erkundigen Sie sich auch an Ihrem Urlaubsort - auf dem Campingplatz
oder im Hotel
- nach kirchlichen Angeboten wie zum Beispiel der Urlauberseelsorge
,,Kirche unterwegs".
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Wie kann ich
aktiv in der Kirche mitwirken? Muss ich dazu evangelisch sein?
Wenn Sie konfirmiertes Kirchenmitglied und mindestens 14 Jahre alt
sind, können Sie alle sechs Jahre das Leitungsgremium Ihrer Gemeinde,
den Kirchenvorstand, mitwählen. Sie erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigung.
Wer 18 Jahre alt ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat
aufgestellt werden. Bei regelmäßigen Gemeindeversammlungen
hat zudem jedes Gemeindeglied die Möglichkeit, an Entscheidungsprozessen
mitzuwirken. Wenn Sie sich ehrenamtlich in der evangelischen Kirche
engagieren wollen, müssen Sie nicht notwendigerweise bei ihr Mitglied
sein. Über Möglichkeiten ehrenamtlicher Arbeit in verschiedenen
Bereichen wie beispielsweise Jugend-, Alten- und Frauenarbeit, oder
Osteuropahilfe und Dritte-Welt-Initiativen informiert Sie die ECHT-Serviceliste
,,Wohin wenden, wenn ich mich einmischen will?", die Sie bei der Redaktion
anfordern können.
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Muss ich evangelisch
sein, um hauptamtlich in einer Einrichtung der evangelischen Kirche
zu arbeiten?
Wenn es sich um eine Aufgabe handelt, bei der Sie am Verkündigungsauftrag
mitwirken, ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche Voraussetzung.
Hierunter fallen zum Beispiel Küster/-innen, Gemeindepädagogen/-innen
oder hauptamtliche Kirchenmusiker/-innen. Bei allen anderen Stellen
ist die Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen
angehörigen Kirchen notwendig.
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Wie kann ich
in die evangelische Kirche wiedereintreten oder zu ihr übertreten?
Von „Wiedereintritt" spricht man, wenn eine bereits Getaufte/ein
bereits Getaufter; der/die nicht mehr Mitglied der evangelischen Kirche
ist, wiedereintreten will. Ein „Übertritt" ist der Wechsel von
einer anderen christlichen Kirche zur evangelischen Kirche. Die Taufe
einer anderen christlichen Kirche wird dabei anerkannt. Wenn Sie wiedereintreten
oder übertreten möchten, wenden Sie sich an Ihre Gemeindepfarrerin
oder Ihren Gemeindepfarrer. Diese/-r wird ein Gespräch mit Ihnen
führen. Vor oder in einem Gottesdienst, in dem nach Möglichkeit
das Heilige Abendmahl gefeiert wird, werden Sie dann in die Gemeinde
aufgenommen. Dies kann auch durch die Pfarrerin/den Pfarrer in Gegenwart
von wenigstens zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes geschehen.
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Wie kann ich aus der
Kirche austreten?
Ein Kirchenaustritt muss beim zuständigen Amtsgericht persönlich
erklärt werden.
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Welche Sakramente
gibt es in der Evangelischen Kirche?
In der Evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente:
Die Heilige Taufe und das Heilige Abendmahl.
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Welche Rechte erwerbe
ich mit der Taufe?
Mit der Taufe erwerben Sie die Christenrechte: das Recht auf Unterweisung
- zum Beispiel auf Religionsunterricht - und das Recht, am Abendmahl
teilzunehmen. Laut ,,Lebensordnung" der EKHN kann ein getauftes Kind
am Abendmahl teilnehmen, sobald es darauf vorbereitet worden ist und
ein gewisses Verständnis dafür aufbringen kann. In der Regel
gilt dafür das Grundschulalter; jedoch werden Jugendliche im Konfirmandenunterricht
gezielt darauf vorbereitet. Auch als nichtgetaufte Erwachsenen können
Sie sich taufen lassen. Dazu nehmen Sie zunächst an einem Glaubensseminar
oder an einem Taufunterricht teil. Um getauft zu werden oder ein Kind
taufen zu lassen, wenden Sie sich bitte an eine Pfarrerin oder einen
Pfarrer.
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Wer kann Taufpatin oder
Taufpate werden?
Die Voraussetzung für ein Patenamt ist die Mitgliedschaft in der
Evangelischen Kirche oder in einer anderen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft
christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer
Kirchen angehört. Die mit dem Patenamt verbundene Aufgabe, zur
christlichen Erziehung eines Kindes beizutragen, kann nur erfüllen,
wer selbst einer christlichen Kirche angehört. Schließlich
geben die Paten dieses Taufversprechen im Taufgottesdienst ab. Kirchenrechtlich
ohne Bedeutung ist jedoch die Frage, wer das Kind über das Taufbecken
hält. Diese Funktion ist nicht an das Patenamt gebunden.
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Was bedeutet
„Segnung" von Kindern?
Immer wieder gibt es Eltern, die ihre Kinder nicht im Säuglingsalter
taufen lassen wollen, da die Heranwachsenden ihre Entscheidung über
eine Taufe bewusst selbst treffen sollen. Eltern, die aus diesem Grund
statt der Kindertaufe eine Segnung ihres Kindes wünschen, können
an einem Gottesdienst teilnehmen, in dem Dank, Fürbitte und Segnung
für das Neugeborene ausgesprochen werden. Damit kommt die Mitverantwortung
der Gemeinde für die christliche Erziehung in den Familien zum
Ausdruck.
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Was ist die Konfirmation
und wer kann konfirmiert werden?
Mit der Konfirmation bekräftigen Jugendliche ihre Taufe. Im
Konfirmationsgottesdienst versprechen die Konfirmandinnen und Konfirmanden,
dass sie mit Gottes Hilfe beim christlichen Glauben bleiben und danach
leben wollen. Jedem Konfirmanden und jeder Konfirmandin wird ein Konfirmationsspruch
mitgegeben.. Die Gemeinde bezeugt den Konfirmandinnen und Konfirmanden
die ihnen in der Taufe zugesprochene Gnade Gottes. Der Konfirmandenunterricht
geht dem Konfirmationsgottesdienst voraus und soll den Jugendlichen
helfen, die Bedeutung der Taufe zu erkennen. Er vermittelt Grundwissen
und leitet dazu an, Fragen des Glaubens zu erörtern und Folgerungen
für das eigene Leben zu ziehen. Der Unterricht umfasst mindestens
70 Stunden. Auch wer nicht getauft ist, kann am Konfirmandenunterricht
teilnehmen und konfirmiert werden, wenn sie/er sich vor der Konfirmation
taufen lässt.
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Wie kann
ich mein Kind zur Konfirmation anmelden?
In der Regel sollten die Jugendlichen im achten Schuljahr am Konfirmandenunterricht
teilnehmen. Die Anmeldung zur Konfirmation erfolgt vor Beginn des Konfirmandenunterrichts
beim zuständigen Gemeindepfarramt. Dabei muss die Taufbescheinigung
(Stammbuch) vorgelegt werden. Konfirmandinnen und Konfirmanden, die
den Wohnort wechseln, erhalten zur Anmeldung in der neuen Gemeinde eine
Bescheinigung über die bisherige Teilnahme am Unterricht.
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Welche Rechte erwerbe
ich mit der Konfirmation?
Mit der Konfirmation erwerben Sie das Recht, das Patenamt zu übernehmen.
Außerdem sind Sie als konfirmiertes Gemeindeglied berechtigt,
den Kirchenvorstand mitzuwählen, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt
sind. Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie von Ihrer Gemeinde
als Kandidat oder Kandidatin für Kirchenvorstandswahlen aufgestellt
werden.
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Wer kann am
Abendmahl teilnehmen?
Alle, die am Gottesdienst in der Gemeinde teilnehmen, sind durch Jesus
Christus zum Abendmahl eingeladen. Die Teilnahme am Abendmahl setzt
in der Regel die Taufe voraus. Auch Angehörige anderer christlicher
Konfessionen können am Abendmahl in evangelischen Kirchen teilnehmen.
Kinder sollen entsprechend ihrem Alter auf die Teilnahme am Abendmahl
vorbereitet werden. Die Feier des Abendmahls kann in verschiedenen Gemeinden
unterschiedlich ablaufen. Beachten Sie bitte die Hinweise von Pfarrer/-in
und Küster/-in oder erkundigen Sie sich dort, wenn Sie spezielle
Fragen haben.
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Wer kann evangelisch
heiraten?
Paare können evangelisch heiraten, wenn einer der Partner evangelisch
ist und eine evangelische Trauung wünscht. Eine standesamtliche
Trauung muss der kirchlichen vorausgehen. Bei der kirchlichen Trauung
feiern Frau und Mann gemeinsam mit Verwandten, Freunden, Bekannten und
der Gemeinde den Beginn einer Ehe und versprechen sich vor Gott, beieinander
zu bleiben „in guten wie in schlechten Zeiten". Sie beten, dass ihre
Partnerschaft gelingt, und bitten um den Segen für ihre Gemeinschaft.
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Welche Aufgabe
haben Trauzeugen?
In der evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion
wie etwa in der katholischen Kirche. Sie können jedoch als Begleitung
des Brautpaares im Rahmen einer feierlichen Gestaltung des Traugottesdienstes
mitwirken.
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Wo soll der Traugottesdienst
stattfinden?
Der Traugottesdienst findet grundsätzlich in der Kirche oder einem
anderen Gottesdienstraum statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen
kann er an anderen Orten stattfinden. Bedenken Sie bitte, dass die Kirche
für solch einen Anlass oftmals der schönste Raum ist.
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Wer sucht die
Musik für den Traugottesdienst aus?
Die Organistin oder der Organist der Kirchengemeinde gestaltet in
der Regel den Traugottesdienst musikalisch. Schön ist es, wenn
die Brautleute dazu selbst Ideen einbringen. Die musikalische Gestaltung
muss jedoch dem kirchlichen Rahmen entsprechen. Pfarrer/-in und Kirchenmusiker/-in
beraten Sie gerne. Es bietet sich auch an, einmal selbst im umfangreichen
Kirchengesangbuch zu blättern, um Lieder herauszusuchen, die Ihnen
persönlich gefallen.
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Darf ich fotografieren
oder filmen?
Zum Fotografieren und Filmen ist zu Beginn des Traugottesdienstes, während
des Einzuges des Braut-paares und am Schluss, beim Auszug, Gelegenheit.
Wenn Sie die Pfarrerin oder den Pfarrer bitten, ist sie/er sicher bereit,
sich noch einmal nach dem Gottesdienst zu einem Erinnerungsfoto mit
Ihnen vor den Altar zu stellen. In unseren Gottesdiensten wird grundsätzlich
darum gebeten, dass nicht fotografiert oder gefilmt wird. Bitte weisen
Sie auch Ihre Verwandten und Freunde darauf hin.
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Wer kann Krankensalbung
erhalten?
Krankensalbung oder Letzte Ölung hat eine Tradition in der
katholischen Kirche. Es gibt jedoch entsprechende Formen, die in der
evangelischen Kirche praktiziert werden. So sind Pfarrerinnen und Pfarrer
bereit, am Sterbebett zu beten, den Segen zu sprechen und das Abendmahl
zu feiern.
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Wer kann evangelisch
bestattet werden?
Ein evangelischer Bestattungsgottesdienst ist Verkündigung
der Auferstehungshoffnung. Ein Gottesdienst zur Bestattung setzt in
der Regel voraus, dass der Verstorbene bei seinem Tode der Evangelischen
Kirche angehört hat.
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